Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haus / Wohnungsreinigung

                         ( vierzehntäglich oder wöchentlich und einmalige Grundreinigung)

§ 1  Gegenstand des Vertrages

  • Der Auftraggeber Überträgt dem Auftragnehmer die
  • Reinigung von dem in der Anlage festgelegtem Umfang.
  • Diese Anlage ist Bestandteil des Vertrages.
  • § 2  Leistungen des Auftragnehmers
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen auszuführen. Er stellt die für die Reinigung  erforderlichen Arbeitskräfte, Geräte und Maschinen sowie alle Reinigungs- und Pflegemittel. Er gewährleistet, dass durch Krankheit, Urlaub und sonstige Ausfälle die Reinigung nicht nachteilig beeinflusst wird.
  • Der Auftragnehmer wird bemüht sein, nur zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal wird vom Auftragnehmer entlohnt, der ebenso verpflichtet ist, sämtliche Lohnnebenkosten ordnungsgemäß abzuführen und für die Einhaltung der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften während der Reinigung zu sorgen. Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Personal des Auftragnehmers entsteht nicht.
  • § 2.1- Leistungsumfang  
  • Unterhaltsreinigung in Haus - Eigentums - Mietwohnungen
  • Leistungsumfang vierzehntäglich oder wöchentlich
  • 1 x vierzehntäglich oder wöchentlich:
  • Staubsaugen, Staubwischen, Fegen, alle Böden feucht wischen,
  • Badezimmer und Küchenoberflächen von außen feucht reinigen. Badewanne, WC, Dusche, Mikrowelle und Backofen von innen und außen.
  • 4 x jährlich:
  • Putzen der Fenster. Vertraglicher Anspruch erstmalig nach drei Monaten.
  • Die Reinigungsarbeiten sind regelmäßig in der Zeit von
  • Montag - Freitag zwischen 9.00 - 18.00 Uhr zu erbringen.
  • Der Auftragnehmer bemüht sich den bestmöglichen Zeitpunkt für das Objekt zu nehmen, ist aber aus technischen Gründen bei Reklamationen oder zur Qualitätskontrolle frei in der Zeitwahl.      An Feiertagen kann im Einzelfall davon abgewichen werden. Sie werden dann darüber informiert.  
  • Ihr normaler Reinigungstermin siehe Anhang

§ 3- Aufsicht

  • Der Auftragnehmer bestimmt eine Person, die für die Aufsicht verantwortlich ist. Die Aufsicht ist zuständige Kontaktperson für den Auftraggeber und wird dafür Sorge tragen, dass dessen Wünsche entsprechend dem vereinbarten Leistungsverzeichnis umgesetzt werden. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung seiner vertraglichen Aufgaben zu unterstützen.
  • § 4 – Haftung
  • Die Parteien haften einander im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie den typischen und bei Vertragsschluss voraussehbaren Schaden beschränkt. Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach bekannt werden anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Zur Qualitätskontrolle und zur Beweissicherung werden unsere Mitarbeiterrinnen oder die Geschäftsleitung Fotoaufnahmen von den gereinigten Gegenständen oder Flächen machen. Sollte alles wie üblich normal verlaufen und es gibt keine Beanstandungen werden die Aufnahmen nach vier Monaten automatisch gelöscht. Unbeteiligte Personen haben darauf keinen Zugriff.
  • § 5 – Nebenleistungen des Auftraggebers
  • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bei Bedarf für die Unterbringung der Reinigungsmaterialien geeignete Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung, die den individuellen Anforderungen der übertragenden Aufgaben entsprechen müssen. Der Auftraggeber nimmt die vom Auftragnehmer gestellten Gegenstände und Vorräte, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt werden in seine Obhut. Entstehen durch Diebstahl, Feuer oder Wasser, Schäden an diesen Gegenständen, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten. Das für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderliche kalte und warme Wasser und der Strom wird dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er wird jedoch bemüht sein, diese Hilfsmittel sparsam zu verwenden. Um höher gelegene Gegenstände zu erreichen wie Duschköpfe, hohe Fenster oder Schränke stellt der Auftraggeber einen Tritt oder eine entsprechende Leiter zur Verfügung.  Der Auftraggeber übergibt unmittelbar bei Vertragsabschluß dem Auftragnehmer die entsprechenden Haus / Wohnungsschlüssel zur Reinigung für die Dauer des Vertrages.
  • § 6 – Gewährleistung
  • Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als Vertrags gerecht erfüllt und
  • abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich innerhalb von
  • 24 Stunden begründete Einwendungen erhebt. Bei angezeigter, nicht ordnungsgemäßer Arbeitsausführung ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers werden ausgeschlossen.
  • § 7 – Vergütung
  • Das vom Auftraggeber zu zahlende Entgeld beträgt monatlich   ??   Brutto.
  • (Zuzüglich eventuell anfallender Parkgebühren siehe Anhang) Die dort genannten Einzelpreise berücksichtigen die Beschaffenheit und Nutzung sowie das Reinigungsintervall der jeweiligen Bereiche. Berechnungsgrundlage ist ein auf den Jahresdurchschnitt gemittelter Abrechnungsmonat. Bei Minderanforderung, z.B. durch Verschluss einzelner Räume in der vereinbarten Reinigungszeit oder Streik, entsteht kein Anspruch auf Entgeldminderung.
  • Die Rechnungslegung erfolgt jeweils zum Ende des Abrechnungsmonats. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug sofort fällig und muß spätestens am 5. Tag des Folgemonats auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto zur Verfügung des Auftragnehmers sein. Bei Zahlungsverzug ab dem 6. Tag erheben wir Bankübliche Verzugszinsen und leiten gegebenenfalls das gerichtliche Mahnverfahren ein. (Rechtsanwalt, Inkassobüro)
  • Wir behalten uns vor bei Zahlungsverzug alle Arbeiten einzustellen.
  • Eine Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine rechtskräftig zuerkannte Forderung oder um eine anerkannte Forderung.
  • § 8 - Vergütungsanpassung
  • Die vereinbarte Vergütung basiert auf dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Sozialversicherungs Gesetzgebung. Eine Anpassung ist erstmals zum (ein Jahr später nach Vertragsbeginn) möglich. Tarifliche oder Rahmentarifliche Erhöhungen werden ab Inkrafttreten auf die vereinbarten Entgelte umgelegt. Erhöhung bei der pauschalen Lohnversteuerung in der Sozialversicherungs - Gesetzgebung werden ebenfalls entsprechend ihren Änderungsvorschriften und den daraus resultierenden Kostensätzen auf die vereinbarten Entgelte umgelegt.

     § 9 Änderungen des Leistungsumfanges

     Arbeiten die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, wie Reinigen nach Bau- und Malerarbeiten            sowie Mehr- und Sonderleistungen auf Anforderung, werden gesondert in Rechnung gestellt.               Änderungen des Leistungsumfanges durch hinzunahmen neuer oder Aufgabe bestehender                    Reinigungsflächen sind vom Auftraggeber rechtzeitig, spätestens vier Wochen vor dem geplanten         Inkrafttreten, schriftlich bekannt zu geben. Bei nicht oder nicht rechtzeitig bekannt gegebener              Flächenreduzierung entfällt insoweit ein Anspruch auf Entgeldminderung.

 

    § 10“ Vertragsdauer und Kündigung

    Dieser Vertrag tritt am ( Datum Vertragsbeginn) mit einer Probezeit von zwei Monaten in Kraft.             Während dieser Zeit ist der Vertrag mit einer täglichen Kündigungsfrist für beide Seiten zu beenden    . Er verlängert sich nach Ablauf dieser Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit, falls nicht mit einer Frist       von vier Wochen gekündigt wird. Das in § 11 festgelegte Recht zur fristlosen Kündigung bleibt            hiervon unberührt. Sollte es wieder Erwarten nur zu einer einzigen Reinigung kommen durch                sofortige unberechtigte, grundlose Kündigung des Kunden berechnen wir  immer automatisch den        zur Zeit gültigen Preis für eine einmalige möbilierte Grundreinigung                      

    ( Missbrauchsklausel)

 

    § 11 – Außerordentliche Kündigung

    Beide Vertragsparteien können den Vertrag fristlos kündigen, wenn vorsätzlich gegen die                      Vertragsbestimmungen verstoßen wird.

    Die Kündigung ist in jedem Falle schriftlich zu erklären.

 

   § 12 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

   Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist die jeweilige Niederlassung 

   § 13 – Sonstige Bestimmungen

   Bei der Einstellung der Mitarbeiter(innen)) wird besondere Rücksicht auf den Gesundheitszustand        und persönliche Zuverlässigkeit genommen. Die Mitarbeiter(innen) des Auftragnehmers unterliegen      der Schweigepflicht. Disposition und Überwachung der Arbeiten liegen ausschließlich beim                     Auftragnehmer. Als Ansprechpartner wird dem Auftraggeber eine Objekt- und Bereichsleitung              benannt. Nach Beendigung des Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, auf die Dauer von einem    Jahr mit keiner Person, die beim Auftragnehmer im letzten Jahr vor Vertragsbeendigung beschäftigt     war, Arbeits- /Dienstleistungsverträge abzuschließen. Sollte dieser Vereinbarung zuwider gehandelt     werden, hat der Auftragnehmer das Recht eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der zuletzt                   gezahlten Rechnungssumme für das Kalenderjahr zu verlangen, ohne das damit                                     Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind.

  Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Paragraphen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages in             seiner Gesamtheit zur Folge. Die Vertragspartner werden bemüht sein, bei etwaiger Unwirksamkeit       einzelner Paragraphen, entsprechend dem Sinn und Zweck ihrer Inhalte, rechtswirksame                      Ersatzregelungen zu akzeptieren. Mit der Annahme der Leistungen erkennen die Vertragspartner          diesen Vertrag als rechtsverbindlich an. Vereinbarungen außerhalb dieses Vertrages bestehen nicht.

  Jegliche Änderung oder Ergänzung bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

  Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses.

 

  Anhang der zu reinigende Objekte:

  Beginn ab (Datum Vertragsbeginn)

  Hier werden ihre Quadratmeter Wohnfläche und die einzelnen Räume eingetragen.

  Bei einmaligen Grundreinigungen wird alles gereinigt

  Beachten sie bitte das wir nur Aufträge annehmen mit Haus oder Wohnungsschlüssel.

 

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